Platzordnung

 

Wo sich Menschen einander begegnen braucht es Regeln, um das Miteinander für alle gut zu gestalten. Darum ist diese Platzordnung für alle unsere Gäste verbindlich. Mit der Nutzung des Campingplatzes, egal ob als Tourist, Tagesgast oder Dauercamper, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.

 

  1. Ganzjährig geöffneter Campingplatz

(Die Wasserversorgung an den Plätzen und die Sanitärgebäude sind in der Wintersaison nur eingeschränkt nutzbar.)

Die Schranke bleibt geschlossen von 23.00 bis 7.00 Uhr.

Die Öffnungszeiten der Rezeption variieren nach Saison und sind dem aktuellen Aushang zu entnehmen.

  1. Jeder Gast, egal ob Besucher oder Campinggast, meldet sich zuerst in der Rezeption an. Hier werden Ihre Daten aufgenommen und Sie bezahlen für Ihren Aufenthalt lt. aktueller Preisliste. Die Platzverwaltung ist nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, den Personalausweis eines Campinggastes oder Besuchers in Augenschein zu nehmen.
  2. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Dies gilt besonders auch für unsere Bepflanzung. Das Abreißen von Ästen und Zweigen ist verboten, ebenso das Fällen von Bäumen.
  3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes.
  4. Das kostenfreie WLAN auf dem Platz ist auf 2GB/12h begrenzt. Für Unterbrechungen/Ausfälle (ungeachtet der Ursache) wird keine Haftung übernommen. Zum Verbinden suchen Sie das Netzwerk „WiFi Clausensee“. Bei erfolgreicher Verbindung erscheint eine Startseite auf der Sie den blauen Button „Free Wifi“ auswählen müssen. Falls sich die Seite nicht automatisch öffnet, überprüfen Sie bitte die Benachrichtigungen.
  5. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Bitte achten Sie auf die Mülltrennung. Die Entsorgung von Abfällen, die nicht üblicherweise auf dem Campingplatz anfallen, insbesondere Kühlschränke, Elektroschrott, Sperrmüll, Sondermüll und dergleichen oder auch von nicht haushaltsüblichen Mengen ist verboten.
  6. Aus Gründen der Gewässerreinhaltung ist es streng verboten, Abwasser und Abfälle in die Weiheranlagen oder Bäche zu schütten oder einzuleiten. Das Geschirr darf nur an den dafür vorgesehenen Spülbecken gereinigt werden. Das Autowaschen auf dem Campingplatz ist verboten. Das Bewässern des angemieteten Platzes mit Grünfläche ist verboten.
  7. Den Weisungen der Verwaltung der Platzmitarbeiter muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwägen, Zelten und ähnlichen Gegenständen. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Campingzubehör gefährdet oder belästigt wird.
  8. Ab Abnahmestelle ist der Camper für seinen Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden. 
  9. Vor der Anreise muss sichergestellt sein, dass die verwendete Gasversorgungsanlage eine gültige Zulassung hat.
  10. Hunde sind auf dem Campingplatz immer an der Leine zu führen, sie dürfen nicht auf die Liegewiese und auf keinen Fall in den Weiher gelassen werden. Hinterlassenschaften müssen sofort entsorgt werden. Auf dem Platz gibt es mehrere Dog-Stations.
  11. Das Füttern der Enten ist strengstens verboten. Deren Hinterlassenschaften können das Wasser im See verunreinigen.
  12. Grillen mit Holzkohle und Lagerfeuer bis ca. 80 cm Höhe, in geeigneten Feuerschalen, ist nur zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr erlaubt. Mit einem Gas- oder Elektrogrill darf jederzeit gegrillt werden.

Sofern Waldbrandgefahr besteht, ist offenes Feuer, Grillen mit Holzkohle und alles bei dem Funken entstehen können nicht gestattet und kann zum Platzverweis führen.

  1. Rücksichtsvolles Verhalten sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein.

Mittagsruhe zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr. In dieser Zeit bitten wir darum die Nutzung Ihrer Fahrzeuge auf das Nötigste zu beschränken. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr ist die Schranke geschlossen. In dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio, CD-Player und ähnliche Geräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu vermeiden.

  1. Innerhalb des Campingplatzes ist das Fahren mit Fahrzeugen aller Art nur im Schritttempo und auf den hierfür vorgesehenen Wegen gestattet. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Zufahrtswegen und den Zwischenwegen als Zugang zum Wasser sowie auf fremden Parzellen ist verboten.
  2. Geliehene Fahrzeuge, wie E-Bikes, Kettcars und E-Smarts können nur während der Öffnungszeiten der Rezeption ausgeliehen werden und müssen bis Rezeptionsschluss zurückgebracht werden.
  3. Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste bzw. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich erscheint.
  4. Landfahrer haben keinen Zutritt zum Campingplatz.
  5. Baden und Spielen im See und in den Bächen erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Achten Sie auf Ihre Kinder! Eltern haften für Ihre Kinder.
  6. Die Toiletten- und Waschanlagen sind von jedem Besucher sauber zu halten. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toilette nur in Begleitung der Eltern benutzen. Im Waschraum befinden sich Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen und Trockner. Die technischen Einrichtungen sind ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Im gesamten Sanitärbereich gilt Rauchverbot.
  7. Der Spielplatz ist Kindern bis zu 14 Jahren für ein ungestörtes, kindgerechtes Spielen vorbehalten. Er darf deshalb nur von Kindern bis 14 Jahren benutzt werden. Kindern bis zu sieben Jahren sind während ihres Aufenthalts auf dem Spielplatz ständig zu beaufsichtigen. Die Benutzung des Spielplatzes, der Spiel- und Sportflächen sowie sämtlicher Spiel- und Freizeitgeräte erfolgt stets auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Dasselbe gilt für den Wasserspielplatz. Ballspielen – auch Federball – ist auf und zwischen den Stellplätzen sowie auf den Wegen nicht erlaubt. Gerne können Sie hierfür die Wiese am Spielplatz nutzen.
  8. Ein Schranken-/Torsystem regelt die Ein- und Ausfahrt auf den Campingplatz. Für Ausfälle oder Schäden haftet die Camping Clausensee GmbH nicht. Eine Einfahrt ist nur möglich, wenn mittels Zutrittskarte die Schranke, bzw. mittels Fernbedienung das Tor geöffnet wird. Dies setzt voraus, dass jeder Gast zunächst sein Kfz mit dem gültigen Kennzeichen in der Rezeption anzumelden hat, damit das Kennzeichen in der EDV gespeichert werden kann.

Die Fernbedienung kann gegen eine Kaution von 25 € in bar, in der Rezeption, ausgeliehen werden; die Übergabe erfolgt nur persönlich und gegen eine Quittung. Die Rückgabe erfolgt auch nur persönlich unter Vorzeigen der zuvor erhaltenen Quittung. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Kaution von 25 € einbehalten.

Für die Zutrittskarte ist keine Kaution fällig. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Erstattungsgebühr von 5 € zu zahlen.

Der Schlüssel für die Tore am See und am Waldrand ist gegen eine Kaution von 50 € in bar, in der Rezeption, zu erhalten; die Übergabe erfolgt nur persönlich und gegen eine Quittung. Die Rückgabe erfolgt auch nur persönlich unter Vorzeigen der zuvor erhaltenen Quittung. Pro gemieteten Jahres-Dauerstellplatz können 2 Schlüssel ausgeliehen werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Kaution von 50 € einbehalten.

  1. An der Müllstation, der Rezeption und der Einfahrt sind Kameras
  2. Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien ist auf dem gesamten Campinggelände verboten. Gefährliche Gegenstände werden vom Verwaltungspersonal sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
  3. Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungsmitteln- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen sind auf dem gesamten Campingplatz verboten.
  4. Ausübung eines Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus ist verboten. Schaustellungen auf dem Platz benötigen eine Genehmigung durch die Verwaltung.
  5. Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen und seinen Besuchern entstehen. Anderes gilt nur, sofern vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Mitarbeiter vorliegt.

 

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und viel Freude am Clausensee.

 

Waldfischbach-Burgalben, 2023